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   BPatG, 19.11.2014 - 26 W (pat) 544/12   

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BPatG, 19.11.2014 - 26 W (pat) 544/12 (https://dejure.org/2014,57989)
BPatG, Entscheidung vom 19.11.2014 - 26 W (pat) 544/12 (https://dejure.org/2014,57989)
BPatG, Entscheidung vom 19. November 2014 - 26 W (pat) 544/12 (https://dejure.org/2014,57989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "BLACK N MORE" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Wortkombination "BLACK N MORE" als Marke für Tabakwaren

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "BLACK N MORE" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 19.11.2014 - 26 W (pat) 544/12
    Diese auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. C MarkenRL beruhende Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass beschreibende Zeichen oder Angaben im Sinne der Bestimmung von jedermann frei verwendet werden können (EuGH GRUR 1999, 723, Nr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Nr. 54 - Postkantoor; BGHZ 167, 278, Nr. 35 - FUSSBALL WM 2006).

    Maßgeblich ist dabei, ob die beteiligten Verkehrskreise den (allgemein) sachbezogenen Begriffsgehalt einer Angabe als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfassen und deshalb in der Bezeichnung kein Unterscheidungsmittel für die betriebliche Herkunft der betroffenen Waren/Dienstleistungen sehen (BGH GRUR 2006, 850, Nr. 19 und 28 - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 19.11.2014 - 26 W (pat) 544/12
    Letztlich kommt es jedoch bei einer mehrteiligen Kombinationsmarke nicht auf die Schutzunfähigkeit der einzelnen Markenteile, sondern auf die Schutzunfähigkeit der Marke in ihrer Gesamtheit an, weshalb aus der fehlenden Schutzfähigkeit der einzelnen Bestandteile einer Marke nicht ohne weiteres auch für die daraus gebildete Kombinationsmarke ein Schutzhindernis i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 MarkenG hergeleitet werden kann (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; GRUR 2008, 608 - EUROHYPO; BGH GRUR 2009, 949 - My World).

    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft aber auch solchen Angaben, die die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar beschreiben, die jedoch einen engen sachlichen, beschreibenden Bezug zu den fraglichen Waren und Dienstleistungen aufweisen (EuGH GRUR-RR 2008, 47, Nr. 32 - MAP & GUIDE; BGH GRUR 2009, 949, Nr. 20 - My World; GRUR 2009, 952, Nr. 10 - DeutschlandCard).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 19.11.2014 - 26 W (pat) 544/12
    Diese auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. C MarkenRL beruhende Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass beschreibende Zeichen oder Angaben im Sinne der Bestimmung von jedermann frei verwendet werden können (EuGH GRUR 1999, 723, Nr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Nr. 54 - Postkantoor; BGHZ 167, 278, Nr. 35 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 19.11.2014 - 26 W (pat) 544/12
    Diese auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. C MarkenRL beruhende Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass beschreibende Zeichen oder Angaben im Sinne der Bestimmung von jedermann frei verwendet werden können (EuGH GRUR 1999, 723, Nr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Nr. 54 - Postkantoor; BGHZ 167, 278, Nr. 35 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 19.11.2014 - 26 W (pat) 544/12
    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft aber auch solchen Angaben, die die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar beschreiben, die jedoch einen engen sachlichen, beschreibenden Bezug zu den fraglichen Waren und Dienstleistungen aufweisen (EuGH GRUR-RR 2008, 47, Nr. 32 - MAP & GUIDE; BGH GRUR 2009, 949, Nr. 20 - My World; GRUR 2009, 952, Nr. 10 - DeutschlandCard).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 19.11.2014 - 26 W (pat) 544/12
    Letztlich kommt es jedoch bei einer mehrteiligen Kombinationsmarke nicht auf die Schutzunfähigkeit der einzelnen Markenteile, sondern auf die Schutzunfähigkeit der Marke in ihrer Gesamtheit an, weshalb aus der fehlenden Schutzfähigkeit der einzelnen Bestandteile einer Marke nicht ohne weiteres auch für die daraus gebildete Kombinationsmarke ein Schutzhindernis i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 MarkenG hergeleitet werden kann (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; GRUR 2008, 608 - EUROHYPO; BGH GRUR 2009, 949 - My World).
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 19.11.2014 - 26 W (pat) 544/12
    Vielmehr reicht es aus, dass sie zu diesem Zweck verwendet werden kann (st. Rspr.; siehe z.B. EuGH GRUR 2010, 534, Nr. 52 - Pranahaus).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 19.11.2014 - 26 W (pat) 544/12
    Unterscheidungskraft im Sinne der zuvor genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die sie bestimmt ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 f., Nr. 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 f. - Cityservice).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 19.11.2014 - 26 W (pat) 544/12
    Letztlich kommt es jedoch bei einer mehrteiligen Kombinationsmarke nicht auf die Schutzunfähigkeit der einzelnen Markenteile, sondern auf die Schutzunfähigkeit der Marke in ihrer Gesamtheit an, weshalb aus der fehlenden Schutzfähigkeit der einzelnen Bestandteile einer Marke nicht ohne weiteres auch für die daraus gebildete Kombinationsmarke ein Schutzhindernis i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 MarkenG hergeleitet werden kann (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; GRUR 2008, 608 - EUROHYPO; BGH GRUR 2009, 949 - My World).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 19.11.2014 - 26 W (pat) 544/12
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • EuGH, 26.10.2007 - C-512/06

    PTV / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c

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